Fahrschule Pfefferle
Wir machen Euch mobil

nur mit Klasse B
 

ab 18 Jahre
 

Keine Befristung der Besitzdauer
 

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.