Führerscheine und Führerscheinklassen
Wenn Sie bereits 18 Jahre alt sind, können Sie für PKWs die Klasse B erwerben. Zur Grundausbildung gehören, neben der theoretischen und praktischen Ausbildung, die vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Für die Motorraderlaubnis, Klasse A (beschränkt) ist ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Die unbeschränkte Klasse A kann ab 25 Jahren erworben werden. Damit können Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h gefahren werden. Die Grundausbildung mit Sonderfahrten ist auch hier vorgesehen.
Für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Den Mofaführerschein können Sie schon ab 15 Jahren erwerben.
Eine praktische und theoretische Prüfung ist in allen Klassen zu absolvieren.
Unser Team bildet für jede Klasse aus.